Monat: März 2025
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Generalsanierung Brettfalltunnel: Zweite Bauphase startet
- Sanierungsarbeiten gehen ab 17. März weiter
- Geschwindigkeitsbeschränkung im März und April
- Brettfalltunnel ab 5. Mai bis Juli einspurig taleinwärts befahrbar
Am Montag, 17. März, startet die zweite Bauphase der Generalsanierung des Brettfalltunnels im Zillertal. Bis Mai ist der Tunnel mit Geschwindigkeitsbegrenzungen in beide Fahrtrichtungen befahrbar. Die Ausnahme stellen Reinigungsarbeiten Ende April dar, während derer der Tunnel nachts gesperrt wird. Anschließend wird der Brettfalltunnel bis zum Sommerbeginn untertags einspurig taleinwärts befahrbar sein. In der Nacht ist der Tunnel, je nach Erfordernis, in beiden Fahrtrichtungen gesperrt.
„Der Brettfalltunnel ist für die Verkehrsanbindung des Zillertals unabdingbar. Die Generalsanierung ist dringend notwendig. Daher investieren wir im Zuge der zweiten Bauphase im Jahr 2025 alleine für die Erneuerung der betriebs- und sicherheitstechnischen Einrichtungen neun Millionen Euro“, so LHStv Josef Geisler. Verkehrseinschränkungen werden so gering wie möglich gehalten – sind aber bei Bauarbeiten und Projekten in dieser Größenordnung unvermeidbar. An starken Reisewochenenden wird der Tunnel geöffnet.
Die Generalsanierung des Brettfalltunnels startete 2024. Sie wird in mehreren Phasen bis 2026 durchgeführt. Alle Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/brettfalltunnel.
Verkehrseinschränkungen 2025 im Überblick
Ab Montag, 17. März 2025, starten die Arbeiten in den Vorportalbereichen. Der Brettfalltunnel ist weiterhin in beide Fahrtrichtungen befahrbar. Zeitweise kommt es aufgrund der Arbeiten zu Einengungen der Fahrbahn auf den Zulaufstrecken vor dem Tunnel im Norden und im Süden. In den Baustellenbereichen wird die höchstzulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Außerhalb der Arbeitszeiten gilt dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Zugleich wird die Abfahrt von der B 169 Zillertal Straße auf die B 171 Tiroler Straße umgestaltet: Während der Vollsperre des Brettfalltunnels im Herbst müssen dadurch taleinwärts fahrende Fahrzeuge die B 171 Tiroler Straße nicht mehr queren. Zudem wird am Kreisverkehr in Strass im Zillertal ein Bypass für den Verkehr in Richtung Zillertal errichtet. Beide Maßnahmen verbessern den Verkehrsfluss während der gesamten Bauzeit, vor allem aber für die Zeit der Vollsperre im Herbst. Im Zuge dieser baulichen Adaptierungen kommt es nur zu geringfügigen Verkehrseinschränkungen.
Von Dienstag, 22. April, bis Donnerstag, 24. April, muss der Brettfalltunnel für Reinigungsarbeiten in der Nacht jeweils von 19 bis 6 Uhr gesperrt werden. Der Verkehr wird über Strass im Zillertal umgeleitet.
Am Montag, 5. Mai, beginnen die Arbeiten an den technischen Einrichtungen im Brettfalltunnel. Der Tunnel ist von diesem Zeitpunkt an einspurig taleinwärts (Fahrtrichtung Süden) mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h befahrbar. Talauswärts (Fahrtrichtung Norden) wird der Verkehr über Schlitters bzw. Strass im Zillertal umgeleitet. An den starken Reisewochenenden rund um Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 29. Mai, bis Sonntag, 1. Juni), Pfingsten (Samstag, 7. Juni, bis Sonntag, 8. Juni) und Fronleichnam (Donnerstag, 19. Juni, bis Sonntag, 22. Juni) ist der Tunnel in beide Fahrtrichtung geöffnet. Während dieses Bauabschnitts kommt es je nach Erfordernis zu Nachtsperren des Tunnels.
Ausblick
Während der Sommermonate Juli, August und September wird der Verkehr bei reduziertem Tempo untertags zweispurig im Gegenverkehr durch den Tunnel geführt. Gearbeitet wird in der Nacht im gesperrten Tunnel. Eine sechswöchige Vollsperre ist von 6. Oktober bis 16. November 2025 geplant. Die Generalsanierung wird im Jahr 2026 im Rahmen der dritten Bauphase mit der Montage der Paneele an den Seitenwänden abgeschlossen. Diese Arbeiten werden unter einspuriger Verkehrsführung im Tunnel durchgeführt.
Statistik Austria führt im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesweit eine Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (SILC = Statistics on Income and Living Conditions) in privaten Haushalten durch. Die Unterstützung Ihrer Gemeinde ist wichtig.
Die Erhebung findet bis Juli 2025 statt. Dazu werden private Haushalte in ganz Österreich mittels Stichprobe ausgewählt. Für die – per Zufall – ausgewählte Haushalte besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht.
Die Beteiligung jeder ausgewählten Person ist jedoch für die Qualität der Daten wesentlich. Daher werden folgende Maßnahmen getroffen, um möglichst viele Stichprobenhaushalte für eine Teilnahme an der Erhebung zu gewinnen:
- Alle Angaben unterliegen – wie bei allen Erhebungen von Statistik Austria – der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 und den entsprechenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Detailinformationen finden Sie auf unserer Website unter www.statistik.at/silcdatenschutz.
- Die Angaben werden nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben.
- Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch oder online Auskunft geben.
- Als Dank für die vollständige Teilnahme können die Stichprobenhaushalte zwischen einem 22-Euro-Einkaufsgutschein oder einer Spendenmöglichkeit für das Naturschutzprojekt „Renaturierung von Hochmooren in Österreich“ wählen.